Betriebsanlagenprojekte 2024
WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!
Rasch und unbürokratisch zur Betriebsanlagengenehmigung zu gelangen ist einfacher als gedacht! Betriebsanlagen-Coaches helfen Ihnen dabei. Falls eine rechtliche Unterstützung notwendig sein sollte, stehen Ihnen ausgewählte Anwälte zur Seite.
Ein mit Expert:innen erarbeitetes Betriebsanlagenprojekt spart Zeit und Nerven! Die WKOÖ übernimmt mit dem Förderprogramm „BETRIEBSANLAGEN-Coaching“ 75 % der Beraterkosten bis max. 750 Euro.
Falls es in Ihrem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren zu Rechtsstreitigkeiten kommen sollte, unterstützt hier die WKOÖ mit dem Fördermodell „BETRIEBSANLAGEN-Rechtsvertretung“ – dazu stehen Ihnen zwei ausgewählte Anwälte zur Verfügung.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer:
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
- Experten Coaching zur Anforderung erforderlicher Unterlagen zur Genehmigung oder Änderung von Betriebsanlagen
- Erstellung von Betriebsbeschreibungen oder Einreichunterlagen zur Betriebsanlagengenehmigung.
- Koordination der Erstellung von Detailprojekten durch weitere Fachleute
- Abstimmung der Einreichunterlagen mit der zuständigen Behörde
Betriebsanlagen-Rechtsvertretung:
- Kostenlose Erstberatung mit Anwaltskanzlei gemäß Bezirksaufteilung (max. 1 Stunde).
- Umfassende rechtliche Vertretung im Genehmigungsverfahren
Betriebsanlagen-Coaching:
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Betriebsanlagen-Rechtsvertretung:
- Kostenlose Erstberatung - erfolgt durch ausgewählte Anwaltskanzleien nach Bezirksaufteilung (max. 1 Stunde)
- umfassende rechtliche Vertretung im Genehmigungsverfahren: 50% vom Pauschalbetrag von 2300 Euro = 1150Euro Förderung
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Die Anwaltskanzleien sind verpflichtet, die von der WK vermittelten Mandanten nachweislich darüber zu informieren, wenn bestimmte Leistungen nicht mehr von den vereinbarten Pauschalbeträgen umfasst sind. In diesem Fall sind die Konditionen für den zusätzlichen Aufwand vom Unternehmen selbst mit der Kanzlei zu vereinbaren.
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 6.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1 und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderte Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.