Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen
WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!
Rechtssicherheit durch EXPERT:INNEN
Die wiederkehrende Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung des Anlageninhabers. Sie ist im § 82b der Gewerbeordnung geregelt. Der Verpflichtung ist alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren.
Die WKOÖ unterstützt mit einem Förderangebot zu Ihrer § 82b GewO 1994 – Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars jedoch max. 750 Euro zurückbekommen.
Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:
- Firmensitz in Oberösterreich
- Aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Durchführung der Eigenüberprüfung gemäß § 82b der GewO 1994 mit Beratungsunterstützung (Beratungshonorar).
- Vorliegen sämtlicher erforderlichen Prüfbescheinigungen einschließlich Übermittlung bei Mängel an die
Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).
Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.
Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 6.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1. und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages.
Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.
Downloads
Förderrichtlinie Beratungsförderung Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen 2024
Besondere Erklärungen für die Beratungsförderung Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen 2024
Förderrichtlinien der WKO Oberösterreich
Produktblatt Regelmäßige Überprüfung von Betriebsanlagen
Beraterliste für Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen (Empfehlungen)
Info-Broschüre: Überprüfung von Betriebsanlagen nach § 82 b der GewO | Welche - Wer - Wann – Was…