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Umweltservice
WKO Oberösterreich
Hessenplatz 3 | 4020 Linz
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Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen

WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!

Rechtssicherheit durch EXPERT:INNEN

Die wiederkehrende Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung des Anlageninhabers. Sie ist im § 82b der Gewerbeordnung geregelt. Der Verpflichtung ist alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren.

Die WKOÖ unterstützt mit einem Förderangebot zu Ihrer § 82b GewO 1994 – Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars jedoch max. 750 Euro zurückbekommen.

Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Durchführung der Eigenüberprüfung gemäß § 82b der GewO 1994 mit Beratungsunterstützung (Beratungshonorar).
  • Vorliegen sämtlicher erforderlichen Prüfbescheinigungen einschließlich Übermittlung bei Mängel an die
    Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).

Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 6.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.

Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.

Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1. und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages.

Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

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