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WKOÖ Innovationsmanagement
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E gemeinsamgehtmehr@wkooe.at

GEMEINSAM GEHT MEHR

Wer allein arbeitet, addiert - wer zusammenarbeitet, multipliziert!
Kooperationen sind eine riesige Chance, um voneinander zu lernen, denn geteiltes Wissen wächst doppelt so schnell!

Die WKO Oberösterreich fördert Netzwerke, die gemeinsam auf längere Sicht ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern wollen. Die Kooperationsförderung GEMEINSAM GEHT MEHR dient als Starthilfe und Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte bzw. innovative Leistungsformate. Sichern Sie sich Ihre 50 % Förderung gemeinsam mit Ihren Kooperationsmitgliedern! 

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen:

  • mit Firmensitz in Oberösterreich
  • das Kooperations-Netzwerk muss aus mind. 3 bis max. 5 rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen bestehen, von denen mind. 2 eine aktive Mitgliedschaft zur WKO Oberösterreich haben
  • alle Kooperationsmitglieder müssen sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (siehe § 9 Bilanzbuchhaltungsgesetz).

Für die Beantragung muss ein/e Hauptantragssteller:in im Förderprozess festgelegt werden, über diese/n die Beantragung, Abrechnung und Auszahlung der Förderung erfolgt. Diese/r muss aktives Mitglied der WKO Oberösterreich sein.

Es werden ausschließlich Kosten der Förderwerber:innen für den Zukauf von externen Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen gefördert, wenn diese zur Entwicklung und Realisierung der geplanten Kooperationen einen wesentlichen Beitrag leisten. Diese Leistungen müssen ausschließlich dem beantragten Kooperationsvorhaben zuordenbar sein.

Beratungs- und sonstige Dienstleistungen mit folgenden Schwerpunkten werden gefördert:

  • Strategie und Zusammenarbeit
  • Beratungs- und Umsetzungskosten zur Entwicklung neuer bzw. wesentlich verbesserte Produkte, Services oder Geschäftsmodelle.
  • Kosten zur Marktpositionierung und zum Marktauftritt
  • weitere Schwerpunkte

 

Voraussetzungen:

Im Rahmen des Förderprogrammes ist ein Beratungsanteil verpflichtend. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung stehen zwei Varianten zur Auswahl:

  Variante A oder Variante B
    Beratungsleistung 

Kooperations.CHECK

Dieser Check ist verpflichtend vor der Antragsstellung durchzuführen. 

Weitere Informationen

  

Verpflichtender Beratungsteil

Der Anteil an Beratungsleistungen muss mindestens 20 % der eingereichten Gesamtkosten umfassen.

Weitere Informationen

Umsetzungsleistung

Beratungs- und sonstige Dienstleistungskosten 

Für die Umsetzung der Kooperation werden Beratungs- und Dienstleistungskosten gefördert, die im direkten Zusammenhang mit der Realisierung stehen. Unternehmensberater:innen, IT-Dienstleister:innen, Werbeagenturen, Multimedia-Agenturen oder Werbegrafik-Designer:innen sind mögliche Umsetzungspartner:innen. Passende/n Dienstleister:in hier finden.

Beispiele sind Kreativleistungen, Erstellung einer Homepage, Programmierleistungen für Prototypen.

 

Gefördert werden 50 % der Beratungs- und sonstigen Dienstleistungskosten (netto) jedoch max. 1.000 Euro pro aktives WKOÖ Mitglied in Form eines Zuschusses.
Achtung: Die Mindestkosten pro WKOÖ Mitglied müssen 800 Euro (netto) betragen.

Ausgeschlossen sind:

  • ausschließliche Vertriebs- oder Einkaufsgemeinschaften
  • Marketing- bzw. Werbekampagnen von bestehenden Angeboten
  • Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung
  • Kosten für aktivierungspflichtige Investitionen (z.B. Hardware oder Büro­ausstattung)
  • Kosten für direkte Werbeschaltungen auf Onlinemedien (außer diese werden im Rahmen der Dienstleistungserbringung erbracht) und in Printmedien sowie Drucksorten

Schritt 1: Wählen Sie eine Variante für die Beratungsleistung:

  • Variante A: Absolvierung eines Kooperation.CHECKs vor Antragsstellung. Eine Bestätigung ist für die Antragsstellung notwendig.
  • Variante B: Der Anteil der Beratung durch Unternehmensberater:innen muss mind. 20 % der Gesamtkosten umfassen.

Schritt 2: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.

Schritt 3: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Kooperationsvorhaben grundsätzlich förderbar ist.

Schritt 4: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 11.05. bis 28.12.2022 online eingebracht werden.

Schritt 5: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

 

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über "Meine Förderungen" (nach dem Login) abrufen.

*Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein genehmigter Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage.

Schritt 1: Die Abrechnung muss bis spätestens 10.05.2023 durchgeführt werden, loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.

Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen" die Abrechnung für GEMEINSAM GEHT MEHR 22 (Button „Aktionen" - „Abrechnung starten")

Schritt 3: Abschlussbericht online ausfüllen und geforderte Unterlagen (Rechnung und Zahlungsnachweis) hochladen.

Schritt 4: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.