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WKO Oberösterreich | Abteilung Wirtschaftspolitik und Außenwirtschaft

Hessenplatz 3 | 4020 Linz

T 05-90909-3461

E oeko-plus@wkooe.at

ÖKO-PLUS

Sie wollen Ihr Unternehmen aktiv nachhaltig gestalten und gleichzeitig Herausforderungen in Wettbewerbsvorteile für die Zukunft verwandeln?

Sie sind auf der Suche nach Ideen, was Sie besser, anders und neu machen können?

 

Antworten eröffnet Ihnen das Förderprogramm ÖKO-PLUS. Mit professioneller Unterstützung durch Ingenieurbüros und Unternehmensberater:innen spüren Sie mittels einer Impulsberatung die individuellen Potentiale Ihres Unternehmens auf und nutzen die Chancen für mehr Erfolg. So setzen Sie wichtige Schritte für eine nachhaltig erfolgreichere betriebliche Zukunft in einem sich rasant ändernden Umfeld.

WKOÖ Direktor Dr. Gerald Silberhumer und WKOÖ Präsidentin Mag.ª Doris Hummer

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen:

  • mit Firmensitz in OÖ und
  • aktiver Mitgliedschaft bei der WKOÖ.

Zudem müssen sich die Förderwerber:innen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden und zwischen Förderwerber:in und dem Beratungsunternehmen dürfen keine wirtschaftlichen sowie personellen Verflechtungen bestehen. Es werden ausschließlich Beratungen von Unternehmen unterstützt, die in den beantragten Themenbereichen selbst keine Beratungsleistungen anbieten.

ÖKO-PLUS ist ein 2-stufiges Förderprogramm, welches chronologisch durchlaufen werden muss.
Ein Start mit Förderstufe 2 ist daher nicht möglich.

  • Förderstufe 1: Impulsberatung

Mithilfe einer geförderten Impulsberatung können die individuellen Potentiale Ihres Unternehmens zur ökologischen Transformation aufgespürt werden. 

  • Förderstufe 2: Umsetzungsberatung

Durch die Unterstützung einer geförderten Umsetzungsberatung werden die entdeckten Potentiale aus der Impulsberatung in konkrete Projekte umgewandelt.

Die Förderstufe 1 wird mit 100 %, jedoch max. 750,- Euro des Beratungshonorars gefördert (kein Minimuminvestment).
Die Förderstufe 2 wird mit 50 %, jedoch max. 1.500,- Euro des Beratungshonorars gefördert (Minimuminvestment: 800,- Euro).

WICHTIG: Förderanträge müssen für jede Beratungsstufe gesondert gestellt werden!

Die Förderstufe 2 darf pro WKOÖ-Mitglied jährlich neu beantragt und beraten werden, allerdings kann das Mitglied je Handlungsfeld nur einen Antrag während der gesamten Programmlaufzeit stellen. Das ausgewählte und beratene Handlungsfeld muss aus einer Liste ausgewählt werden und aus dem Abschlussbericht genau hervorgehen.

Aufgrund der begrenzten Fördermittel werden zudem eingehende Anträge chronologisch bearbeitet und berücksichtigt.

 

  Förderhöhe in % Förderhöhe in Euro
Förderstufe 1 100 % kein Minimuminvestment und
max. 750,- Euro
     
Förderstufe 2 Förderhöhe in % Förderhöhe in Euro

Mögliche Handlungsfelder der 2. Förderstufe:

  1. Erarbeitung einer CSR-/ESG-Strategie bzw. eines Nachhaltigkeitsberichts (unter Anwendung international geläufiger Standards, wie bspw. ESRS, GRI, etc.)
  2. Einführung / Weiterentwicklung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen (EMAS, ISO 14001, ISO 50001)
  3. Energieberatung (Energiesparen, Energieeffizienz, nachhaltige Heiztechnik, erneuerbare Energieträger, Prozessoptimierung etc.)
  4. ESG-Berichtspflichten (Lieferketten, CSRD, EU-Taxonomie)
  5. Gebäudemanagement (Effizienzsteigerung, Gebäudesanierung, Zertifizierungssysteme, Prozessmanagement etc.)
  6. CO2-Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare Emissionen
  7. Mobilitätskonzepte (Mitarbeiter:innenmobilität, Flottenmanagement des Fuhrparks, Kund:innenverkehr)
  8. Nachhaltige Abfall- und Kreislaufwirtschaft (Abfallwirtschaftskonzepte, Verpackungsmanagement)
  9. Green Events (Meetings, Tagungen, Konferenzen, Galas, Sportbewerbe etc.)
  10. Regionaler Einkauf
  11. Cleaner Production (Kreislaufwirtschaft, Ecolabels, Produkt- und Prozessgestaltung)
  12. Weitere dem Themenfeld der Nachhaltigkeit zurechenbare Beratungen im Zusammenhang mit Regularien des EU Green Deals - nach Prüfung durch die WKOÖ
50 % Minimuminvestment 800,- Euro
und max. 1.500,- Euro

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Schritt 1: Finden Sie die oder den passende:n Berater:in für die jeweilige Förderstufe auf huddlex.at oder ingenieurbueros.at.

Schritt 2: Loggen Sie sich rechts oben ein und führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag für Förderstufe 1 im Zeitraum von 19.04.2022 bis 28.12.2025 und für Förderstufe 2 im Zeitraum von 1.3.2025 bis 28.12.2025 online eingebracht werden.

Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

 

WICHTIG: Förderanträge müssen für jede Förderstufe gesondert gestellt werden! Die Förderstufe 2 darf pro WKOÖ-Mitglied jährlich neu beantragt und beraten werden, allerdings kann das Mitglied je Handlungsfeld nur einen Antrag während der gesamten Programmlaufzeit stellen. Das ausgewählte und beratene Handlungsfeld muss aus einer Liste ausgewählt werden und aus dem Abschlussbericht genau hervorgehen.

 

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über "Meine Förderungen" (nach dem Login) abrufen.

 *Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein genehmigter Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage.

Schritt 1: Die Abrechnung kann für Förderstufe 1 zwischen 15.06.2022 und 28.02.2026 und für Förderstufe 2 zwischen 15.3.2025 und 28.2.2026 durchgeführt werden, loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.

Schritt 2: Starten Sie unter "Meine Förderungen" die Abrechnung für ÖKO-PLUS (Button "Aktionen" - "Abrechnung starten").

Schritt 3: Abschlussbericht online ausfüllen und geforderte Unterlagen (Rechnung und Zahlungsnachweis) hochladen.

Schritt 4: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.

Ist meine Beratung förderbar? - DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.