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SI-Umweltservice
WKO Oberösterreich
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Radonschutz Beratungsförderung 2024

Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch die Neufassung des Strahlenschutzgesetzes und der neuen Radonschutzverordnung - RnV geregelt. Wird bei einer Betriebsstätte der Radon-Referenzwert überschritten, muss dieser durch bauliche Maßnahmen verringert werden. Hier können Sie gerne auf das Fachwissen speziell vom Bundesministerium ausgebildeter Radon-Berater:innen zurückgreifen. Falls eine Radonsanierung in bestehenden Gebäuden notwendig ist, helfen diese Berater:innen die richtigen Maßnahmen zu treffen und unterstützen zusätzlich bei Behördenabwicklungen.

Die WKOÖ unterstützt hier mit dem Förderangebot RADONSCHUTZ, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars bis max. 750 Euro zurückbekommen!

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei Anmeldung und Auszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation aufgrund Messergebnisse (von ermächtigten Überwachungsstellen)
  • Quantitative Angaben zur Ausgangssituation und geplante Radonreduzierung
  • Vorschläge zu notwendigen Umbaumaßnahmen
  • Allfällige Unterstützung bei Behördenabwicklungen

Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Umbaukosten zur Radonreduzierung werden NICHT gefördert!

Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 6.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.

Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.

Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1. und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung für „Radonschutz 2024“ („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderte Unterlagen hoch. 
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.

Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

 

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