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Umweltservice
WKO Oberösterreich
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Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen - Branchenförderung für Tischler 2023

Rechtssicherheit durch EXPERT:INNEN

Die wiederkehrende Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen ist eine Verpflichtung des Anlageninhabers. Sie ist im § 82b der Gewerbeordnung geregelt. Der Verpflichtung ist alle fünf Jahre nachzukommen und entsprechend zu dokumentieren.

Die WKOÖ unterstützt mit einem Förderangebot zu Ihrer § 82b GewO 1994 – Eigenüberprüfung von Betriebsanlagen für Tischlereien, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars jedoch max. 750 Euro zurückbekommen. Diese Förderung und eine weitere Unterstützung der Fachgruppe 108 (Tischler und Holzgestalter) erhalten Sie nur durch Ihre Teilnahme an der Spezialveranstaltung am 15. Februar 2023.

Gefördert werden kleine, mittlere Unternehmen mit:

  • Firmensitz in Oberösterreich
  • Aktiver Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ und Fachgruppenzugehörigkeit 108 - Tischler und Holzgestalter
  • Teilnahme an der § 82b GewO 1994 Schulung am 15.02.2023 – die Teilnahmebestätigung ist bei der Förderanmeldung hochzuladen!

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Ziel der Beratung ist Durchführung der Eigenüberprüfung durch den Betriebsinhaber gemeinsam mit dem ausgewählten Berater.
  • Ergebnis ist das Vorliegen sämtlicher erforderlicher Prüfbescheinigungen einschließlich der erforderlichen Unterlagen zur Übermittlung der Prüfbescheinigungen bei Mängel an die Behörde (Vorschläge zur Mängelbehebung).

Hinweis: Allfällige Einreichunterlagen für Änderungsbewilligungen bzw. Neubewilligungen fallen nicht unter diese Förderung. Diese können zusätzlich im Rahmen eines Betriebsanlagen-Coachings gefördert werden.

Es werden 75 % des Beratungshonorars (netto) jedoch max. 750 Euro durch die WKOÖ in Form eines Zuschusses gefördert.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 16.02. bis 01.12.2023 online eingebracht werden (mit gleichzeitigem Hochladen der Teilnahmebestätigung der § 82b GewO 1994 Schulung vom 15.02.2023).
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.

Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.

Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 01.03 und 15.12.2023 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung für „Förderung für Fachgruppe 108 | § 82b GewO 1994“ („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages.

Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

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