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SI-Umweltservice
WKO Oberösterreich
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CE-KENNZEICHNUNG - BERATUNGSFÖRDERUNG 2025

WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!

Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt für alle Produkte, für die EU-Richtlinien und Verordnungen eine CE-Kennzeichnung vorschreiben und die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. CE-Berater:innen helfen bei der Umsetzung.

Die WKOÖ unterstützt hier mit dem Förderangebot, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars bis max. 750 Euro zurückbekommen!

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

  • Mit Firmensitz in Oberösterreich
  • Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen von CE-Berater:innen mit folgenden Inhalten gefördert:

  • Prüfung betreffend CE-Kennzeichnungspflicht (Definition Produktverwendung)
  • Ermittlung der geltenden EU-Richtlinien bzw. Verordnungen des Produktes
  • Analyse und Bewertung der Produktanforderungen gemäß den EU-Richtlinien bzw. Verordnungen
  • Beratungsunterstützung im CE-Konformitätsbewertungsprozess und Erstellung der Dokumentation
  • Unterstützung bei Behördenwegen
  • Unterstützung bei Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betreffend CE-Kennzeichnung

Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.

Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 9.12.2025 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.

Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.

Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1. und 15.12.2025 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.

Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

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