ERFOLGPLUS 24
Perspektiven denken, Erfolge lenken.
Innovations- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen sind heute notwendig und werden in Zukunft noch wichtiger. Unterstützung bei dieser Weiterentwicklung können Wissen und Ressourcen von außen bieten.
Holen Sie sich externe Unterstützung durch Beratungen von Expert:innen für die Themenbereiche Innovation, Künstliche Intelligenz oder Informations- und Cyber-Sicherheit. So sichern Sie den Know-how-Transfer ins eigene Unternehmen! Die WKOÖ unterstützt dabei mit dem Förderangebot ERFOLGPLUS, bei dem Sie 50 % des Beratungshonorars zurückbekommen!
Seit 2.9. können in den zwei neuen Themenfeldern Automatisierung und Geschäftsprozesse Anträge eingereicht werden.
Hinweis: Sollte ein Unternehmen 2024 bereits einen Antrag bei ERFOLGPLUS gestellt haben, ist KEIN weiterer Antrag möglich!
Neu: Antragsfrist auf 15.12.2024 verlängert! Eine Budgetaufstockung bei ERFOLGPLUS macht diese Fristverlängerung möglich.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- mit Firmensitz in Oberösterreich und
- mit einer aktiven Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ.
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen zu folgenden Themenfeldern gefördert:
- Beratung zu Automatisierung ab 02.09.2024
- Beratung zu Geschäftsprozessen ab 02.09.2024
- Beratung zu Produkt-, Dienstleistungs- oder Geschäftsmodellinnovation
- Beratung zur Anwendung von Künstlicher Intelligenz
- Beratung zu Informations- & Cyber-Sicherheit
Gefördert werden 50 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Achtung:
- Die Mindesthöhe des Beratungshonorars muss 800 Euro (netto) betragen.
- Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
ACHTUNG: Im Unterschied zu den meisten anderen Förderungen erfolgt die Antragstellung nachdem die Beratung bereits durchgeführt und die dafür ausgestellte Rechnung bereits bezahlt wurde! Die Beratungsleistung muss im Zeitraum 2.1.2024 bis spätestens einem Tag vor dem Datum der Antragstellung erbracht worden sein.
Bei konzernmäßig verbundenen Unternehmen (Unternehmensgruppe) kann grundsätzlich nur dem ersten antragstellenden Unternehmen eine Förderung gewährt werden. Unter der Voraussetzung, dass unterschiedliche Berater eingesetzt werden, kann auch dem zweiten antragstellenden Unternehmen eine Förderung gewährt werden, sofern die Beratungen jeweils unterschiedliche Inhalte zum Gegenstand haben.
Eine Antragstellung ist ab 24.2.2024 möglich.
Dazu sind folgende Schritte notwendig:
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 24.02. bis längstens 15.12.2024 online eingebracht werden. Der Antragszeitraum verkürzt sich, wenn die Budgetmittel vorzeitig aufgebraucht sind.
Schritt 4: Abschlussbericht online ausfüllen und geforderte Unterlagen (Rechnung und Zahlungsnachweis) hochladen.
Schritt 5: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über "Meine Förderungen" (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Der positive Selbstcheck ist noch KEINE Förderzusage!
Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.