Lärmschutz – Beratungsförderung 2023
Im Zuge der Betriebsanlagengenehmigung wird unter gewissen Voraussetzungen die Erstellung eines Lärmprojekts verlangt. Ebenso kann die Behörde anordnen, dass Unternehmen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärmbelästigungen in der Nachbarschaft setzen müssen.
Lärmberater erstellen dazu die entsprechenden Unterlagen. Die WKOÖ unterstützt hier mit dem Förderangebot LÄRMSCHUTZ 2023, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars bis max. 750 Euro zurückbekommen!
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründer:
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
- Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation (Umgebungslärm und/oder Betriebslärm)
- Vorschläge zur Senkung der Lärmbelastung durch den Betrieb
- Erstellung eines Lärmprojekts für eine Betriebsanlagengenehmigung
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 16.02. bis 01.12.2023 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 01.03. und 15.12.2023 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung für „Lärmschutz 2023“ („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.