REACH/CLP BERATUNGSFÖRDERUNG 2025
WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!
Die Eigenverantwortung von Unternehmen ist das grundlegende Prinzip des EU-Chemikalienrechts. Im Rahmen von REACH sind Produzenten und Importeure dazu aufgefordert, selbst zu prüfen, ob und in welchem Ausmaß Verpflichtungen für sie bestehen.
Unterstützung / Hilfestellung in chemikalienrechtlichen Fragen erhalten Sie u.a. durch zertifizierten REACH-Berater:innen des REACH-Multiplikatorenlehrgangs der WKÖ.
Die WKOÖ unterstützt hier mit dem Förderangebot, bei dem Sie 75 % des Beratungshonorars bis max. 750 Euro zurückbekommen!
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
- Mit Firmensitz in Oberösterreich
- Voraussetzung bei der Förderauszahlung: Aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer OÖ
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen von REACH/CLP-Berater:innen des REACH-Multiplikatorenlehrgangs mit folgenden Inhalten gefördert:
- Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe und Stoffgemische
- Prüfung und Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
- UFI Code – Meldung von gefährlichen Gemischen
- SCIP-Datenbank – Meldepflicht für Erzeugnisse
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto) in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung.
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 2.1. bis 9.12.2025 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 2.1. und 15.12.2025 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Ist meine Beratung förderbar? DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.