Arbeitnehmerschutz 2024
Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.
Gefördert werden 75 % max. 750 Euro vom Beratungshonorar. Sie können zwischen dem Förderprogramm „Technischer Arbeitnehmerschutz“ und „Evaluierung psychischer Belastungen“ wählen. Diese Beratungen dürfen nur durch Expert:innen gemäß beiliegenden Beraterlisten durchgeführt werden. Die Fördermittel werden von der AUVA zur Verfügung gestellt.
WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!
Achtung: Das Förderbudget für den Bereich Evaluierung Psychischer Belastungen ist leider bereits ausgeschöpft.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen:
- mit Firmensitz in Oberösterreich und
- eine aktive Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ (Voraussetzung bei der Förderanmeldung und Förderauszahlung)
Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:
Technischer Arbeitnehmerschutz:
- Information über die rechtlichen Vorgaben gem. ASchG und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
- Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen (zB Explosionsschutzdokument, Unterlagen zur Unterweisung).
- Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
- Hinweis auf Informationsquellen (zB sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare, die Internetseite www.eval.at, CD-ROM „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“).
- Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.
Evaluierung psychischer Belastungen:
- Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung psychischer Fehlbelastungen durch Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) nach den „vier Dimensionen“ im Sinne einer Verhältnisprävention gemäß ASchG (§ 7 ASchG).
- Information über die rechtlichen Vorgaben und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
- Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen.
- Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
- Hinweis auf Informationsquellen der AUVA und der Arbeitsinspektion, auf sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare oder Internetseiten wie z.B. www.eval.at.
- Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.
Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).
Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto), max 67,50 Euro/Stunde in Form eines Zuschusses.
Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Für die Förderung werden maximal 90 Euro pro Stunde anerkannt.
Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 02.01 bis 06.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.
Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.
Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.
Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 02.01. und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.
Ist meine Beratung förderbar? - DER SELBSTCHECK
Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.
Downloads
Förderrichtlinien der WKO Oberösterreich
Förderrichtlinien Arbeitnehmerschutzprojekte 2024
Besondere Erläuterungen für die Förderung Arbeitnehmerschutzprojekte 2024
Produktblatt "Technischer Arbeitnehmerschutz"
Produktblatt "Psychische Belastungen am Arbeitsplatz"
Beraterliste für "Technischer Arbeitnehmerschutz"
Beraterliste für "Evaluierung Psychischer Belastungen"