Technischer Arbeitnehmerschutz:
- Beratungsbericht mit folgenden Inhalten:
- Um welche Arbeitsplätze, Maschinen und Betriebsbereiche es sind handelt.
- Welche Themen mit welcher Methode behandelt wurden (zB Messungen, Befragung).
- Zweck der Beratung – Beratungsinhalt und Handlungsempfehlungen.
- Welche konkreten Maßnahmen gesetzt bzw. vorgeschlagen wurden.
- Die gesetzlichen Grundlagen nach dem ASchG.
- Dauer der Beratung (Stundenaufstellung).
- Rechnung/Honorar (in der Abrechnung muss der maximale förderbare Stundensatz von EUR 90,-- ersichtlich sein).
- Dauer der Beratung (in Stunden).
- Zahlungsnachweis der Rechnung.
Evaluierung psychischer Belastungen:
- Beratungsbericht mit folgenden Inhalten:
- Thema der Beratung und eingesetzte Methode (diese muss von AUVA bzw. Arbeitsinspektion anerkannt sein).
- Behandelte Arbeitsplätze bzw. Betriebsbereiche.
- Beratungsinhalt und Handlungsempfehlungen: Welche konkreten Maßnahmen wurden vorgeschlagen bzw. gesetzt.
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen nach dem ASchG.
- Rechnung/Honorar (in der Abrechnung muss der maximale förderbare Stundensatz von EUR 90,-- ersichtlich sein).
- Dauer der Beratung (in Stunden).
- Zahlungsnachweis der Rechnung.