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Umweltservice
WKO Oberösterreich
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Arbeitnehmerschutz 2024

Arbeitsplatzevaluierungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Expert:innen unterstützen Sie bei der Umsetzung von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften.

Gefördert werden 75 % max. 750 Euro vom Beratungshonorar. Sie können zwischen dem Förderprogramm „Technischer Arbeitnehmerschutz“ und „Evaluierung psychischer Belastungen“ wählen. Diese Beratungen dürfen nur durch Expert:innen gemäß beiliegenden Beraterlisten durchgeführt werden. Die Fördermittel werden von der AUVA zur Verfügung gestellt.

WICHTIG! Der Förderantrag muss VOR Beratungsbeginn gestellt werden!

Achtung: Das Förderbudget für den Bereich Evaluierung Psychischer Belastungen ist leider bereits ausgeschöpft.

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie große Unternehmen:

  • mit Firmensitz in Oberösterreich und
  • eine aktive Mitgliedschaft der Wirtschaftskammer OÖ (Voraussetzung bei der Förderanmeldung und Förderauszahlung)

Es werden ausschließlich Beratungsleistungen mit folgenden Inhalten gefördert:

Technischer Arbeitnehmerschutz:

  • Information über die rechtlichen Vorgaben gem. ASchG und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
  • Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen (zB Explosionsschutzdokument, Unterlagen zur Unterweisung).
  • Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
    • Hinweis auf Informationsquellen (zB sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare, die Internetseite www.eval.at, CD-ROM „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“).
    • Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.

 

Evaluierung psychischer Belastungen:

  • Unterstützung des Arbeitgebers bei der Beurteilung psychischer Fehlbelastungen durch Arbeitsverhältnisse (Arbeitsplatz, Tätigkeit) nach den „vier Dimensionen“ im Sinne einer Verhältnisprävention gemäß ASchG (§ 7 ASchG).
  • Information über die rechtlichen Vorgaben und Beratung zur konkreten Umsetzung im Betrieb.
  • Erstellung von Dokumenten oder Unterlagen.
  • Darüber hinaus je nach Bedarf zum Beispiel:
    • Hinweis auf Informationsquellen der AUVA und der Arbeitsinspektion, auf sozialpartnerschaftlich abgestimmte Evaluierungs- und Dokumentationsformulare oder Internetseiten wie z.B. www.eval.at.
    • Hinweis auf die kostenlose präventivdienstliche Betreuung durch die AUVA bei Betrieben bis zu 50 Mitarbeitern.

 

Achtung: Gefördert werden nur Beratungen (keine Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften im Zuge deren Aufgabenerfüllung gem. ASchG §77).
 

 

Gefördert werden 75 % jedoch max. 750 Euro des Beratungshonorars (netto), max 67,50 Euro/Stunde in Form eines Zuschusses.

Achtung: Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen sind nicht Gegenstand der Förderung. Für die Förderung werden maximal 90 Euro pro Stunde anerkannt.

Schritt 1: Loggen Sie sich rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Führen Sie den Selbstcheck durch, um festzustellen, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich förderbar ist.
Schritt 3: Bei positivem Selbstcheck* kann anschließend der Antrag im Zeitraum von 02.01 bis 06.12.2024 online eingebracht werden.
Schritt 4: Sie erhalten eine Antwort per E-Mail, ob Ihr Antrag angenommen* oder abgelehnt wurde.

Den Status Ihrer Förderung können Sie jederzeit online über „Meine Förderungen“ (nach dem Login) abrufen.

 

Achtung: Sowohl der positive Selbstcheck als auch ein angenommener Förderantrag sind noch KEINE Förderzusage! Der Anmeldezeitraum verkürzt sich, wenn das Förderbudget auf Grund der Nachfrage vorzeitig erschöpft ist.

Schritt 1: Die Abrechnung kann zwischen 02.01. und 16.12.2024 durchgeführt werden. Loggen Sie sich dazu rechts oben unter Login ein.
Schritt 2: Starten Sie unter „Meine Förderungen“ die Abrechnung  („Aktionen“ – „Abrechnung starten“)
Schritt 3: Laden Sie die geforderten Unterlagen hoch.
Schritt 4: Nach positiver Prüfung erhalten Sie per E-Mail eine Förderzusage mit Angabe des Förderbetrages oder eine Förderabsage.

Ist meine Beratung förderbar? - DER SELBSTCHECK

Machen Sie den kurzen SELBSTCHECK und erfahren Sie umgehend, ob Ihre Beratung grundsätzlich förderbar ist.

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